Der Bund geht mit Fussballtrainern gegen Terror vor

Mit einem Nationalen Aktionsplan wollen die Behörden Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus bekämpfen. Sie setzen auf Prävention, die etwa im Sportverein beginnen soll.

Lukas Mäder, Bern
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Justizministerin Simonetta Sommaruga informierte am Montag in Bern über die geplanten Massnahmen gegen Extremismus und Radikalisierung. Anwesend waren auch Vertreter von Kantonen, Gemeinden und Städten. (Keystone/Peter Klaunzer)

Justizministerin Simonetta Sommaruga informierte am Montag in Bern über die geplanten Massnahmen gegen Extremismus und Radikalisierung. Anwesend waren auch Vertreter von Kantonen, Gemeinden und Städten. (Keystone/Peter Klaunzer)

Mit einem Nationalen Aktionsplan wollen die Behörden in der Schweiz gegen gewalttätigen Extremismus vorgehen. Bund, Kantone und Gemeinden haben ein Bündel von 26 Massnahmen vorgestellt, die präventiv wirken und so eine Radikalisierung verhindern sollen. Der Nationale Aktionsplan (NAP) ist Teil der Schweizer Strategie gegen Terrorismus, soll aber auch Wirkung bei anderen Formen von gewalttätigem Extremismus entfalten.

Der Aktionsplan will in erster Linie die Zusammenarbeit fördern – einerseits zwischen den verschiedenen föderalistischen Ebenen, andererseits zwischen unterschiedlichen Institutionen. Die konkreten Massnahmen zielen darauf ab, den Austausch von Informationen und Fachwissen zu verbessern, die Sensibilisierung für das Phänomen der Radikalisierung zu erhöhen und schliesslich Ansprechstellen beziehungsweise Abläufe bei Verdachtsfällen zu etablieren.

Koordinierter Kampf gegen Extremismus

Die Massnahmen sind dezentral und niederschwellig angelegt. So sollen zum Beispiel Lehrpersonen, Jugendarbeiter oder Sporttrainer geschult werden, um eine mögliche Radikalisierung zu erkennen. Gemeinden oder Kantone sollen Fachstellen einrichten, an die sich Behörden mit Fragen richten können. Und es sollen in allen Kantonen Abläufe etabliert werden, wie bei entsprechenden Alarmzeichen zu reagieren ist.

Für die Umsetzung ist nicht grundsätzlich der Bund zuständig, je nach Massnahme sind es die Kantone oder Gemeinden. Eine wichtige Funktion haben dabei die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD), die Konferenz der Kantonalen Sozialdirektoren (SODK), die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) sowie Gemeinde- und Städteverband. Gemeinsam haben sie diesen Aktionsplan auch ausgearbeitet und verabschiedet.

In fünf Jahren soll der Plan umgesetzt sein

Die Arbeiten zur Umsetzung haben bereits begonnen. Die Verbände und Konferenzen haben zu einigen Massnahmen bereits Arbeitsgruppen eingesetzt. In fünf Jahren soll der Aktionsplan umgesetzt sein und überprüft werden. Dazu haben die beteiligten Organisationen eine Koordinationsstelle unter Federführung des Sicherheitsverbunds Schweiz geschaffen.

Der Bund selbst will sich finanziell mit 5 Millionen Franken am Aktionsplan beteiligen. Mit dem Geld will er einzelne Projekte unterstützen, um so dem ganzen Aktionsplan einen Anschub zu geben.