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"Islamischer Staat" Verwandte deutscher IS-Anhänger fordern deren Rückholung

Eltern und andere Angehörige von deutschen IS-Anhängern haben Bundesinnenminister Horst Seehofer aufgefordert, ihre Söhne und Töchter nach Deutschland zurückzuholen. Bislang werden sie in Syrien festgehalten.
Frauen und Kinder aus Baghus stehen Schlange

Frauen und Kinder aus Baghus stehen Schlange

Foto: Gabriel Chaim/ DPA

In einem offenen Brief haben sich Verwandte deutscher Anhänger der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS), die in Nordsyrien festgehalten werden, an das Bundesinnenministerium und Innenminister Horst Seehofer (CSU) gewandt. Sie fordern darin die Bundesregierung auf, ihre Angehörige wieder nach Deutschland zurückzuholen. Der Brief liegt dem SPIEGEL vor.

"Wir berufen uns bei unserer Bitte auf geltendes Recht in Deutschland, dass deutsche Staatsbürger ein in den Menschenrechtskonventionen verankertes Grundrecht auf eine Rückkehr in ihr Heimatland haben", heißt es in dem Brief.

"Sicherheit hat oberste Prämisse"

Sie befürworteten eine Einzelfallprüfung mit der Konsequenz, dass Personen, die gesetzeswidrig gehandelt und Straftaten begangen hätten, sich dafür vor deutschen Gerichten zu verantworten hätten. "Des Weiteren steht es außer Frage, dass die Sicherheit der Bundesrepublik und ihrer Staatsbürger bei der Thematik der Rückholung von ehemaligen IS-Mitgliedern oberste Prämisse hat und dass das Wohl von Leib und Leben nicht aufs Spiel gesetzt werden darf", heißt es in dem Schreiben.

Dieser Schutz schließe aber nach ihrem Verständnis jeden deutschen Staatsbürger ein, auch ihre Kinder. In den Lagern litten viele Frauen und Kinder an Krankheiten, überdies gebe es Bedrohungssituationen durch Auseinandersetzungen zwischen den Insassen der Lager.

Laut dem Schreiben handelt es sich um etwa 50 Erwachsene und 80 Kinder. Nach Informationen des SPIEGEL werden mindestens 74 deutsche IS-Anhänger in Nordsyrien festgehalten. Die Männer in Gefängnissen, die Frauen in Haftlagern. Gegen 21 der Deutschen liegen inzwischen hierzulande Haftbefehle des Generalbundesanwalts oder der Länderjustiz vor. Darunter sind sieben Frauen.

Eltern wollen mit ihren Kindern an Deradikalisierung arbeiten

Die Bundesregierung erwarte von anderen Ländern, dass diese ihre Staatsbürger zurücknehmen, die in Deutschland Straftaten begangen haben oder als Gefährder eingestuft werden. Im Umkehrschluss müsse dies aber bedeuten, dass auch der deutsche Staat seine Straftäter aus dem Ausland zurücknehme, schreiben die Angehörigen.

Sie könnten nicht verstehen und akzeptieren, dass die Bundesregierung immer noch abwarte. Die Rückholung sei unumgänglich. "Besonders schlimm trifft es aber die Kinder, denn sie sind Opfer und keine potenziellen Täter. Sie wachsen unter katastrophalen Umständen auf und werden sich die berechtigte Frage stellen, warum ihr Staat ihnen nicht hilft", schreiben sie. (Lesen Sie hier  eine Reportage über das Schicksal der IS-Kinder in einem Krankenhaus der kurdisch kontrollierten Stadt Hasaka in Syrien.)

Die Eltern und Angehörigen der IS-Anhänger sehen sich als Teil der Sicherheitsarchitektur. Sie würden mit ihren Töchtern und Söhnen im Sinne einer Deradikalisierung arbeiten. Den Brief haben laut ihren Angaben 30 Familien aus dem gesamten Bundesgebiet und Angehörigengruppen unterzeichnet.

Jesidischer Verband stellt Anzeige wegen Strafvereitelung

Außerdem hat ein jesidischer Verband Strafanzeige gegen Seehofer und Bundesjustizministerin Katarina Barley wegen Strafvereitelung gestellt. Vertreter der syrischen Selbstverwaltung hätten den deutschen Behörden angeboten, umfangreiches Belastungsmaterial zur Verfügung zu stellen - Vertreter der Bundesregierung leugneten den Kontakt, obwohl die Bundesregierung als Teil der internationalen Koalition vor Ort Kontakt mit den Verantwortlichen der Demokratischen Kräfte Syriens (SDF) pflegten, heißt es in der Anzeige.

Die Weigerung der Bundesregierung auf das Angebot der syrischen Selbstverwaltung auf die Überstellung der deutschen Staatsbürger einzugehen und damit die Strafverfolgung zu ermöglichen, begründe den Straftatbestand der Vereitelung.

Zunächst hatten WDR und NDR darüber berichtet. Laut eines Sprechers des BMJV ist eine solche Anzeige bei ihnen nicht eingegangen, weswegen sie sich derzeit dazu nicht äußern könnten. Auch im Innenministerium sei keine Anzeige eingegangen.

Das Bundesinnenministerium erklärte auf Anfrage von WDR und NDR, dass grundsätzlich alle deutschen Staatsbürger, auch IS-Kämpfer, das Recht auf eine Rückkehr nach Deutschland hätten und sich vor der deutschen Strafjustiz verantworten müssten.

Für Dschihad-Rückkehrer würden in Deutschland im Falle einer bevorstehenden Wiedereinreise umfangreiche Maßnahmen des Polizei- und Strafrechts geprüft. Für jeden Dschihadisten werde eine individuelle Gefahreneinschätzung vorgenommen.

Im Video: Tauziehen um deutsche IS-Kämpfer - Zurück in die Heimat?

SPIEGEL TV
höh/wow/AFP