Urteil gegen Ansaar International Salafismus - Gericht bestätigt Verfassungsschutzbericht

Neuss/Düsseldorf · Der umstrittene Hilfsverein Ansaar International aus Düsseldorf hat sich erfolglos dagegen gewehrt, im Verfassungsschutzbericht des Landes als extremistisch-salafistische Bestrebung bezeichnet zu werden.

 „Ansaar International“ soll auch Sympathisanten in Neuss haben.

„Ansaar International“ soll auch Sympathisanten in Neuss haben.

Foto: dpa/Martin Gerten

. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat am Mittwoch eine dazu eingereichte Klage der Organisation abgewiesen. Es habe hinreichende Anhaltspunkte gegeben, dass sich der Verein mit der salafistischen Ideologie identifiziere und selbst verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolge, so das Gericht.

Der Verein, so das Gericht weiter, sei „unter dem Deckmantel humanitärer Hilfe an Dritte herangetreten, um diese für seine salafistische Weltanschauung zu gewinnen“ und habe für seine Spendenkampagnen auch salafistische Prediger wie Sven Lau eingeladen, der auch in engem Kontakt zu dem an der Büttger Straße in Neuss gemeldeten Verein „Helfen in Not“ stand. Auch „Helfen in Not“ wurde vom Verfassungsschutz als „extremistisch-salafistische Bestrebung“ eingestuft und ist nach Angaben der Behörden „fest in die salafistische Szene eingebunden“.

Ansaar International hat einerseits zumindest Sympathisanten in Neuss, wie die Einladung zu einem Benefiz-Kickerturnier zugunsten des Vereins zeigt, das vor zwei Jahren für Schlagzeilen sorgte. Andererseits ist der Verfassungsschutz überzeugt, dass Ansaar International eng mit dem seit 2014 in einer Privatwohnung in Grimlinghausen residierenden Verein „World-Wide-Resistanz Help“ (WWR) verflochten ist. Beide, so vermutet das Bundesinnenministerium, stehen an der Spitze eines bundesweit agierenden islamistischen Netzwerkes. Mitte April wurde eine Razzia bei WRR-Help und in anderen Objekten mit dem Verdacht begründet, dieses Netzwerk würde unter anderem die palästinensische Terrororganisation Hamas finanziell und propagandistisch unterstützen.

Joel Kayser, Vorsitzender von Ansaar International, hatte vor Gericht vergeblich argumentiert, bei den meisten der kritisierten Veranstaltungen sei Ansaar nur Gast gewesen. Nach der Erwähnung im Verfassungsschutzbericht habe man solche Veranstaltungen nicht mehr durchgeführt oder daran teilgenommen, meide auch den Kontakt zu Personen aus dem extremistischen Spektrum. Es sei unfair, den Verein wegen etwaiger Fehler in seiner Anfangsphase jahrelang im Verfassungsschutzbericht zu erwähnen. Ein Vertreter des Verfassungsschutzes hielt dagegen, Ansaar tauche auf Plakaten weiter als Veranstalter auf.

(-nau/dpa)
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