Immer mehr Menschen müssen aufgrund von gewaltsamen Konflikten oder Verfolgung ihre Heimat verlassen. Im Jahr 2020 waren 82,4 Millionen Menschen weltweit von Flucht und Vertreibung betroffen. Seit 2010 hat sich die Zahl der Menschen auf der Flucht damit in etwa verdoppelt. Das geht aus dem aktuellen Jahresbericht Externer Link: "Global Trends“ des Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen Interner Link: (UNHCR) hervor, der anlässlich des Weltflüchtlingstags am 20. Juni veröffentlicht wurde. Für das laufende Jahr rechnete das UNHCR zuletzt mit einem weiteren deutlichen Anstieg.
Flucht, Vertreibung und Asyl
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hatte im Dezember 2000 mit der Externer Link: Resolution 55/76 den 20. Juni zum fortan jährlich begangenen Weltflüchtlingstag erklärt. Im Jahr darauf feierten das UNHCR und das "Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge" (Genfer Flüchtlingskonvention) ihren 50. Jahrestag. Letzteres definierte erstmals völkerrechtlich, wer als Flüchtling gilt und damit in den Unterzeichnerstaaten unter dem Schutz des Abkommens steht. Flüchtling ist laut der Genfer Flüchtlingskonvention eine Person, die "...aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will."
Wer seine Heimat aus anderen – zum Beispiel wirtschaftlichen – Gründen verlässt, gilt hingegen als Migrant. Darüber, ob eine Person als Flüchtling oder Migrant gilt, entscheidet ein Asylverfahren. Hinzu kommen Binnenvertriebene, also Menschen, die zwar aus ähnlichen Gründen wie "Flüchtlinge" auf der Flucht sind, die aber ihr Heimatland nicht verlassen haben. Damit sind Binnenvertriebene besonders gefährdet, weil sie weiterhin offiziell unter dem Schutz ihrer eigenen Regierung stehen, auch wenn diese die Ursache für ihre Flucht ist.
Der Kernauftrag des UNHCR-Mandats betrifft Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention. Inzwischen unterstützt das UNHCR aber auch Binnenvertriebene, Staatenlose sowie Rückkehrerinnen und Rückkehrer.
Die Genfer Flüchtlingskonvention steht in der Tradition internationaler Menschenrechtsdokumente, die nach dem Zweiten Weltkrieg den Schutz des Individuums zur universellen Aufgabe erklärten. Die Konvention wurde am 28. Juli 1951 in Genf auf einer UN-Sonderkonferenz verabschiedet und beinhaltet neben der Definition des Flüchtlingsbegriffs weitere Prinzipien, wie das Verbot der Ausweisung und Zurückweisung. Dies bedeutet, dass kein Flüchtling in eine Region abgeschoben werden darf, in der sein Leben oder seine Freiheit bedroht sind Externer Link: (Art. 33 Abs. 1).
Gleichzeitig werden Rechte von Flüchtlingen definiert, wie die Religionsfreiheit und das Recht auf Arbeit, und bestimmte Personengruppen vom Flüchtlingsstatus ausgeschlossen – etwa Kriegsverbrecher. Da die Genfer Flüchtlingskonvention vor allem auf den Schutz europäischer Flüchtlinge nach dem Zweiten Weltkrieg abzielte, wurde sie 1967 durch ein Protokoll erweitert, das Menschen weltweit Schutz und Unterstützung garantieren sollte. Die bis heute 149 Unterzeichnerstaaten von Konvention und/oder Protokoll sind unter anderem dazu verpflichtet, Flüchtlingen Zugang zu medizinischer Versorgung, Bildung und Sozialleistungen zu gewähren. Die Beachtung der Konvention ist im Vertrag von Lissabon (Artikel 78 und Protokoll Nr. 24) und in der Externer Link: "EU-Grundrechtecharta" (Artikel 18) festgeschrieben.
Wörtlich bedeutet die Abkürzung UNHCR auf Englisch "United Nations High Commissioner for Refugees". Das Kommissariat hat seinen Sitz in Genf und Interner Link: wurde 1950 gegründet. "Hoher Flüchtlingskommissar" ist seit 2016 der Italiener Filippo Grandi. Die Abkürzung UNHCR bezeichnet sowohl das persönliche Amt als auch die Behörde der Vereinten Nationen. Für die Organisation UNHCR, gemeinhin auch als UN-Flüchtlingshilfswerk bezeichnet, arbeiten weltweit etwa 17.300 Personen; es bietet Schutz und Hilfe für Flüchtlinge. Sein Budget beträgt im Jahr 2021 nach eigenen Angaben 9,15 Milliarden US-Dollar (etwa 7,6 Milliarden Euro).
48 Millionen Binnenvertriebene
Binnenvertriebene stellen weltweit die größte Gruppe unter den Schutzsuchenden. Externer Link: Nach Angaben der UNHCR waren Ende 2020 48 Millionen Menschen innerhalb ihres Landes auf der Flucht – 2,9 Millionen Menschen mehr als im Vorjahr. Kolumbien ist laut UNHCR aufgrund der Interner Link: seit Jahrzehnten anhaltenden Gewalt mit über 8 Millionen das Land mit den meisten Binnenvertriebenen weltweit. An zweiter Stelle steht Syrien, infolge des Interner Link: jahrelangen Bürgerkriegs leben dort 6,7 Millionen Binnenvertriebene.
Weitere Gruppen bilden unter anderem die insgesamt 3,9 Millionen Venezolanerinnen und Venezolaner, die vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen und politischen Krise des Landes dieses verlassen mussten, aber meist nicht als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention anerkannt werden. Dazu zählte das UNHCR Ende 2020 4,1 Millionen weitere Asyl suchende Menschen.
Laut Schätzungen des UNHCR sind 42 Prozent aller Menschen auf der Flucht Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. 80 Prozent aller Vertriebenen leben in Regionen, in denen Lebensmittel knapp sind und Unterernährung herrscht.
Türkei und Kolumbien als Hauptaufnahmeländer
Rund drei Viertel der ins Ausland geflohenen Menschen befinden sich in Nachbarländern. Hauptaufnahmeländer waren Ende 2020 die Türkei mit 3,7 Millionen Flüchtlingen und Kolumbien mit knapp 1,7 Millionen vertriebenen Venezolanerinnen und Venezolanern. Pakistan und Uganda nahmen jeweils 1,4 Millionen Flüchtlinge auf. Die Zahl der Flüchtlinge, die in Deutschland leben, liegt laut UNHCR bei 1,2 Millionen. Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sank die Zahl der Asylerstanträge 2020 im Vergleich zu 2019 um 28 Prozent auf 102.581.
Um besser auf Fluchtbewegungen reagieren zu können und um Aufnahmeländer zu entlasten, hatte die UN-Generalversammlung im Dezember 2018 den Externer Link: Globalen Flüchtlingspakt (Global Compact on Refugees, GCR) verabschiedet. Das rechtlich nicht bindende Abkommen soll vor allem wirtschaftlich schwächere Staaten unterstützen, die einen Großteil der Flüchtlinge weltweit aufnehmen. Außerdem soll die internationale Zusammenarbeit im Flüchtlingsschutz verbessert werden. 181 der 193 UN-Mitgliedsstaaten stimmten für den Pakt, wenige Länder enthielten sich, nur die USA und Ungarn stimmten dagegen.
Der Flüchtlingspakt betrifft ausschließlich Menschen, die vor Krieg, Verfolgung und schweren Menschenrechtsverletzungen geflohen sind und nach internationalem Recht einen Schutzanspruch genießen.
Corona-Pandemie verschärft Probleme
Armut gehört neben Verfolgung und gewaltsamen Konflikten zu den häufigsten Fluchtursachen. Mehr als zwei Drittel der Flüchtlinge unter UNHCR-Mandat sowie der ins Ausland geflohenen Venezolanerinnen und Venezolaner kamen Ende 2020 nach Angaben des UNHCR aus nur fünf Staaten: Neben Syrien (6,7 Millionen) und Venezuela (4 Millionen) kamen 2,6 Millionen aus Afghanistan, 2,2 Millionen aus Südsudan und 1,1 Millionen aus Myanmar. Hungersnöte in Ostafrika und dem Jemen sowie Kämpfe im Irak, der Zentralafrikanischen Republik, Burundi und der Ukraine zwingen laut der UNO-Flüchtlingshilfe weitere Millionen Menschen zur Flucht. Durch den Klimawandel häufiger auftretende Extremwetterereignisse oder Naturkatastrophen sind weitere Gründe für zunehmende Fluchtbewegungen.
Die Folgen der Corona-Pandemie verschärften in vielen Regionen die Armut und führten zu Konflikten. Frauen, Männer und vor allem Kinder auf der Flucht traf die Pandemie besonders hart. Durch Grenzschließungen konnte ein großer Teil von ihnen kein sicheres Aufnahmeland erreichen. Zugleich erschweren vielerorts Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie sowie aus dieser resultierende wirtschaftliche Probleme die Integration und Versorgung der Flüchtlinge in den Aufnahmeländern. So wurden etwa Sprachkurse gestrichen und Bildungseinrichtungen geschlossen, die Aufnahme von Arbeit für Schutzsuchende erschwert und mitunter Hilfsgelder gestrichen. Aufgrund der Covid-19-Pandemie können Flüchtlinge zum Teil auch nicht in ihre Heimat zurückkehren, selbst wenn sich die dortige Situation verbessert hat.
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