Infektionsschutzgesetz :
Wollte der Bund sich selbst ermächtigen?

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Künftig die Herren des Verfahrens? Jens Spahn und der Leiter des Robert-Koch-Instituts, Lothar Wieler.
Der erste Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes versprach der Bundesregierung große Machtfülle. Doch zumindest bei der Aufhebung der Notlage dürfen Bundesrat und Bundestag nun doch ein Wort mitreden.

Nach nur wenigen Wochen der Ausbreitung des Coronavirus sieht die Bundesregierung erhebliche Mängel in der länderübergreifenden Krisenbewältigung. Sie fürchtet eine „Destabilisierung des gesamten Gesundheitssystems“, wie es in einem Entwurf für ein Gesetz „zum Schutz der Bevölkerung“ heißt.

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