Eine deutsche IS-Rückkehrerin hat vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht Details zu ihrer Zeit im vom sogenannten "Islamischen Staat" (IS) beherrschten Gebiet in Syrien genannt. Ihr wird unter anderem die Entziehung eines Minderjährigen mit Todesfolge vorgeworfen. Im Prozessauftakt gestand die 32-Jährige, mit ihren Kindern in Richtung Syrien gereist zu sein.

Als Grund für die Ausreise gab sie an, dass ihr damaliger tunesischer Ehemann nicht mit ihr nach Tunesien habe auswandern wollen. Damit sei ihr Lebenstraum geplatzt. Außerdem sei ihr Mann immer wieder gewalttätig geworden. "Ich wollte einfach mit den Kindern abhauen. In unseren salafistischen Kreisen hat man nicht so viel Schlechtes von Syrien gehört", sagte die Angeklagte. Sie sei damals strenggläubige Salafistin gewesen und habe immer wieder Burka getragen. Dafür sei sie in Deutschland beleidigt und bespuckt worden.

Laut Anklage reiste die Mutter mit drei kleinen Kindern ins vom IS beherrschte Gebiet. Die Kinder waren damals drei, sechs und sieben Jahre alt. Dort soll sie ihren sechsjährigen Sohn in ein Camp für Kindersoldaten gegeben haben, wo er etwa den Umgang mit Schusswaffen lernen musste. Als er die IS-Ideologie hinterfragte, habe sie ihn an die Religionspolizei verraten und züchtigen lassen, hieß es von der Bundesanwaltschaft. Der Junge starb 2018 bei einem Raketenangriff in Syrien. 

Angeklagte soll Anschlag beabsichtigt haben

Die Anklage wirft der Frau zudem vor, Mitglied in einer Kampfeinheit des IS gewesen zu sein, die ausschließlich aus weiblichen Angehörigen bestanden haben soll. Zudem besaß sie eine Handgranate, mit der sie laut Anklage bei einem gegnerischen Angriff möglichst viele Gegner, sich und ihre Kinder töten wollte.

Die Anklage hat insgesamt sechs Straftaten aufgelistet. Die schwerwiegendsten Vorwürfe sind die Entziehung eines Minderjährigen mit Todesfolge sowie das Kriegsverbrechen gegen Personen. Der Frau drohen bis zu 15 Jahre Haft, seit elf Monaten befindet sie sich bereits in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht hat bis Ende April für den Prozess zunächst elf Verhandlungstage angesetzt.

Insgesamt sind in den vergangenen Jahren laut Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden mehr als 1.000 Islamistinnen und Islamisten aus Deutschland in das Kriegsgebiet nach Syrien und in den Irak ausgereist. Etwa ein Drittel von ihnen ist demnach inzwischen zurück in der Bundesrepublik. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums gibt es eine Reihe von Deradikalisierungsprogrammen. Rückkehrern kann der Staat demnach auf verschiedene Weise begegnen: etwa durch eine polizeiliche Behandlung, wenn die Person als sogenannter Gefährder oder als sogenannte relevante Person einzustufen ist.