Polizeigewerkschaften haben die Kritik an der Praxis zurückgewiesen, Daten von sogenannten Corona-Gästelisten für Ermittlungszwecke zu nutzen. "Es gehört zu den Kernaufgaben der Polizei, Gefahren abzuwehren und Straftaten zu verfolgen", sagte der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jörg Radek. "Dazu kann auch – je nach landesrechtlicher Konkretisierung der Regelungen – die Möglichkeit gehören, Dokumente einzusehen wie etwa solche Corona-Gästelisten."

Grundlage dafür sei die bundesweit geltende Strafprozessordnung. Ob solche Listen zu Ermittlungen herangezogen werden, entscheide die Polizei nicht allein, sondern auf Anordnung der Staatsanwaltschaft oder eines Richters. "Es ist im Einzelfall abzuwägen und zu begründen", sagte Radek.

Auch der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, mahnte eine strenge Prüfung der Verhältnismäßigkeit an. Aber: "Wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt und andere Ermittlungsansätze nicht erkennbar sind, muss es die Möglichkeit geben, in solche Gästelisten einzusehen und die Daten auszuwerten, das sehen die jeweiligen Gesetze auch vor." Auch eine Änderung der Zweckbestimmung sei rechtlich zulässig. "Deshalb ist die Aufregung darüber wenig verständlich", sagte Wendt.  

Polizei griff in drei Bundesländern auf Daten zurück

Gaststätten sind verpflichtet, persönliche Daten ihrer Gäste zu sammeln, damit die Gesundheitsämter mit deren Hilfe im Falle einer Covid-19-Erkrankung weitere potenziell infizierte Personen identifizieren können. Nach Fällen, in denen die Polizei die Gästedaten auch zur Strafverfolgung genutzt hatte, hat etwa der Gaststättenverband Dehoga eine eindeutige Regelung in den Corona-Verordnungen der Länder verlangt.

Wie aus einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei Polizei und Innenministerien der Länder hervorgeht, gab es bislang in Bayern, Hamburg und Rheinland-Pfalz einzelne Fälle, bei denen Beamte auf Gästedaten zugriffen. In Baden-Württemberg werden die Daten nach Angaben von Innenminister Thomas Strobl (CDU) dagegen nur zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen genutzt.