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Rückkehrer aus Risikoländern Darf die Polizei Reisende am Flughafen zum Corona-Test zwingen?

Ab dieser Woche soll es an Flughäfen Corona-Pflichttests für Urlauber aus Risikoländern geben. Darf die Polizei Reisende dazu zwingen? Was Behörden gegen Verweigerer tun dürfen - und was nicht.
Polizei am Flughafen Düsseldorf (Archivbild): "Das Ziel des Infektionsschutzes ist legitim, der Eingriff zumutbar"

Polizei am Flughafen Düsseldorf (Archivbild): "Das Ziel des Infektionsschutzes ist legitim, der Eingriff zumutbar"

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Christoph Hardt/ Geisler-Fotopress/ picture alliance

Ägypten, die Dominikanische Republik oder die Türkei: Wer aus einem dieser Länder nach Deutschland zurückkehrt, den erwartet wohl ab kommender Woche ein Wattestäbchen am Flughafen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat verpflichtende Corona-Tests für Reisende angekündigt, die aus Risikoländern nach Deutschland heimkehren.

Was als Risikogebiet gilt, steht in einer Liste , die das Robert Koch-Institut (RKI) führt. In der jüngsten Version reicht sie von Afghanistan und Ägypten über die USA bis zur Zentralafrikanischen Republik. Auch das EU-Land Luxemburg steht drauf. Und seit Freitag auch Teile Spaniens, nämlich die Regionen Aragón, Katalonien und Navarra.

Hinweisschild zu einem künftigen Corona-Testzentrum im Flughafen Frankfurt

Hinweisschild zu einem künftigen Corona-Testzentrum im Flughafen Frankfurt

Foto: Boris Roessler/ dpa

Betroffen von dem Vorhaben sind jeden Tag Tausende Menschen: Die Zahl der Rückkehrer aus den weltweit 130 Corona-Risikoländern liegt allein am Frankfurter Flughafen laut Betreiber Fraport aktuell bei rund 16.000 Passagieren pro Woche. An den Berliner Flughäfen Tegel und Schönefeld sind es jeweils etwa rund 2000 am Tag, wie der Betreiber FBB mitteilt.

Juristen halten Spahns Plan für rechtmäßig. "Ein Test ist ein Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit", sagt etwa Rechtswissenschaftler Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg. "Das Ziel des Infektionsschutzes ist aber legitim und der Eingriff zumutbar."

Mit dieser Einschätzung ist er nicht allein. Im MDR  äußern sich zwei Experten ähnlich: der Staatsrechtler Alexander Thiele von der Universität Göttingen und Stefan Huster, Professor für Öffentliches und Gesundheitsrecht in Bochum.

Pflichttest ist bereits möglich

Ein Pflichttest am Flughafen ist im Übrigen schon heute möglich, er ist in Paragraf 5 des Infektionsschutzgesetzes geregelt. Neu an Spahns Plan ist also nur, dass Tests nun auch verpflichtend am Flughafen durchgeführt werden sollen.

Was aber geschieht, wenn jemand den Test verweigert? Die Behörden haben dann unterschiedliche Möglichkeiten, sie können Bußgelder verhängen oder eine Quarantäne anordnen. Wie das konkret aussieht, regeln landesrechtliche Bestimmungen.

"Wir müssen letztlich Recht durchsetzen, und am Ende auch mit Zwang"

Jörg Radek, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei

Doch auch ein Zwangstest unter Mithilfe der Polizei ist möglich. Jörg Radek, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, kündigte an: "Wir müssen letztlich Recht durchsetzen, und am Ende auch mit Zwang." Im Interview  mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland betonte er, die Pflichttests erforderten ein "hohes Maß an Verständnis von der Bevölkerung".

Wilhelm Achelpöhler ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Mitglied des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Er sagt: "Unmittelbarer Zwang wäre denkbar, wenn sich jemand nicht testen lassen will."

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Schlechte Chancen bei Gericht

Einen Test auf rechtlichem Wege zu verhindern, ist in seinen Augen schwierig. Theoretisch sei es denkbar, so Achelpöhler, dass ein Reisender kurz nach der Landung seinen Rechtsanwalt informiere. Dieser müsse dann einen Eilantrag bei einem Verwaltungsgericht stellen, das Gericht könne dann die Polizisten darüber informieren. "In der Praxis lässt sich das wohl nur schwer durchführen", sagt Achelpöhler. Zudem räumt er einer Klage geringe Chancen auf Erfolg ein.

Mit Material von dpa