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Reform des Infektionsschutzgesetzes Was geändert wird, wer dagegen ist, wo es Proteste gibt

Die Bundesregierung will ihre Corona-Politik gesetzlich stärker verankern und setzt auf ein Verfahren im Schnelldurchlauf. Doch Teile der Reform stoßen auf scharfe Kritik – auch Proteste sind angekündigt. Der Überblick.
»Befriedeter Bezirk«: Polizisten am Mittwochmorgen vor dem Bundestag in Berlin

»Befriedeter Bezirk«: Polizisten am Mittwochmorgen vor dem Bundestag in Berlin

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CHRISTIAN MANG / REUTERS

Das Infektionsschutzgesetz dient als Grundlage für weitreichende Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Corona-Pandemie – und ist in der Vergangenheit auf viel Kritik gestoßen. Am Mittwoch soll nun eine Neufassung von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden, und zwar im Schnellverfahren.

Ziel der Änderung ist es vor allem, bislang von der Regierung per Verordnung erlassene Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung gesetzlich zu untermauern und damit mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Um zwölf Uhr soll zunächst der Bundestag in zweiter und dritter Lesung über den Entwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD beraten und anschließend abstimmen.

Der Bundesrat wird dann um 15 Uhr in einer Sondersitzung ebenfalls darüber entscheiden. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird das Gesetz möglicherweise noch am selben Tag ausfertigen, sodass es in Kraft treten kann.

Das Infektionsschutzgesetz war im Zuge der Corona-Pandemie schon mehrfach reformiert worden. Gleich zu Beginn im Frühjahr wurde eingeführt, dass der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellen kann. Das Parlament tat dies damals umgehend und gab damit dem Gesundheitsministerium Sonderbefugnisse, um Rechtsverordnungen zu erlassen – ohne dass der Bundesrat zustimmen muss. Normalerweise ist dies bei Verordnungen der Regierung notwendig. Der Zustand der epidemischen Lage gilt bis heute, der Bundestag kann sie aber jederzeit beenden.

Im Vorfeld der geplanten Neuerung hat aber nicht nur die Art und Weise des Gesetzgebungsverfahrens scharfe Kritik hervorgerufen, sondern auch die Inhalte der Neuregelung stoßen teils auf Widerstand. Die wichtigsten Aspekte im Überblick:

Was genau bewirkt die Gesetzesänderung?

Mit der Gesetzesnovelle wird nun unter anderem ein neuer Paragraf 28a ins Gesetz eingefügt. Er listet im Detail auf, welche Schutzmaßnahmen von Landesregierungen und zuständigen Behörden zum Eindämmen der Pandemie verordnet werden können.

Dazu zählen: Abstandsgebote, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum, das Beschränken oder Untersagen von Übernachtungsangeboten, Reisen, Kultur-, Sport- und Freizeitveranstaltungen, das Schließen von Geschäften oder das Anordnen einer Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Im Wesentlichen handelt es sich um die Maßnahmen, die bereits beim Lockdown im Frühjahr ergriffen wurden und teilweise auch jetzt beim Teil-Shutdown im November gelten. Mit der Reform werden sie nun aber auch gesetzlich verankert.

In der Vergangenheit wurde oft kritisiert, dass auf dem Verordnungsweg auf unabsehbare Zeit in die Grundrechte der Bürger eingegriffen werde. Nun wird vorgeschrieben, dass solche Rechtsverordnungen zeitlich zu befristen sind. Ihre Geltungsdauer soll grundsätzlich vier Wochen betragen. Sie kann aber verlängert werden. Außerdem müssen die Verordnungen mit einer allgemeinen Begründung versehen werden.

Vorgesehen sind unter anderem neue Regeln bei Verdienstausfällen. So sollen Entschädigungsansprüche für Eltern bis März 2021 verlängert und erweitert werden, die wegen einer Kinderbetreuung nicht arbeiten können. Wer eine »vermeidbare Reise« in ausländische Risikogebiete macht, soll dagegen bei einer nach Rückkehr nötigen Quarantäne keine Entschädigung für Verdienstausfall bekommen. Der Bund soll regeln können, dass auch Nichtversicherte Anspruch auf Schutzimpfungen und Tests haben. Krankenhäuser, die Operationen aussetzen, sollen einen finanziellen Ausgleich bekommen.

Warum kritisiert die Opposition das Vorhaben?

Die Opposition hält die neuen Regelungen für nicht bestimmt genug und daher verfassungsrechtlich fragwürdig. Ihr fehlen auch stärkere Beteiligungsrechte der Parlamente. Und sie kritisiert das schnelle Tempo, in dem das Gesetz beschlossen werden soll.

Der Gesetzentwurf der Regierung schreibe die Konzentration der Entscheidungsmacht im Haus von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) fort, sagte Linke-Chefin Katja Kipping. Die Linke will dem Entwurf laut Fraktionschef Dietmar Bartsch nicht zustimmen. Auch die FDP hat dies angekündigt. »Für uns ist der Handlungsspielraum der Regierung beim Eingriff in Grundrechte unverändert zu groß«, sagte Fraktionschef Christian Lindner (ein Interview mit dem FDP-Vorsitzenden lesen Sie hier). Die AfD kritisierte die Pläne ebenfalls scharf.

Der Grünenpolitiker Dieter Janecek bemängelte, die Regelungen blieben »so rechtlich unbestimmt und ungenau wie die bisherige Rechtslage«. Allerdings kündigte Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt am Mittwochmorgen an, dass ihre Abgeordneten für die Reform stimmen werden. »Natürlich kam es sehr spät, natürlich ist es hektisch gewesen auf den letzten Metern, trotzdem muss man sagen: Es ist jetzt wirklich eine echte gesetzliche Grundlage für die Maßnahmen«, sagte Göring-Eckardt den Sendern RTL und n-tv. Auch die von den Grünen mitregierten Länder wollen demnach im Bundesrat zustimmen.

Was ist im Vorfeld der Abstimmungen noch passiert?

Viele Abgeordnete wurden in den vergangenen Tagen von einer Flut von kritischen Spam-E-Mails überschwemmt und aufgefordert, das neue Gesetz zu verhindern. Allein sein Büro habe bis zum Dienstagvormittag etwa 37.000 solche Mails erhalten, berichtete CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt. Die überwiegende Mehrzahl habe identische Textstellen. Wer dahinterstehe, könne man nicht klären. Auch FDP und Grüne berichteten Ähnliches.

Die Flut an Mails geht offenbar teilweise auf Vorlagen zurück, die Gegner des Infektionsschutzgesetzes im Netz verbreiten. Auch wurde dazu aufgerufen, die vorgefertigten Textbausteine als Brief und Fax an die jeweiligen Bundestagsabgeordneten auf Kreisebene zu schicken.

Die Kritik von Gegnerinnen und Gegnern der staatlichen Corona-Politik gipfelt in dem Vorwurf, die Novelle sei ein »Ermächtigungsgesetz«. Die Demokratie werde damit angeblich außer Kraft gesetzt, der Weg in die Diktatur eingeschlagen. Die Gegner spielen damit auf das Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten von 1933 an, mit dem sich der Reichstag selbst entmachtet und die Gesetzgebung auf Adolf Hitler übertragen hatte.

Diesen Vergleich wies unter anderem Außenminister Heiko Maas (SPD) per Twitter strikt zurück: »Völlig unabhängig davon, ob man sie für richtig hält: Die Coronamaßnahmen, die wir beschließen, haben nichts mit dem Ermächtigungsgesetz zu tun. Wer so infame Vergleiche anstellt, verhöhnt die Opfer des Nationalsozialismus und zeigt, dass er aus der Geschichte nichts lernt.« Auch Vertreter anderer Parteien, die die Reform selbst kritisch sehen, wiesen den Vergleich zurück.

Welche Proteste sind angekündigt?

Vor dem Brandenburger Tor sammelten sich am Mittwochmorgen bereits erste Protestierende

Vor dem Brandenburger Tor sammelten sich am Mittwochmorgen bereits erste Protestierende

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Kay Nietfeld / dpa

In Berlin sind schon für den Mittwochvormittag mehrere Demonstrationen gegen die Beschlüsse geplant (eine Meldung mit regelmäßigen Updates dazu finden Sie hier). Nach Angaben der Polizei waren dafür 4000 Teilnehmende angemeldet. In unmittelbarer Umgebung von Bundestag und Bundesrat, den sogenannten befriedeten Bezirken, hat das Bundesinnenministerium allerdings zwölf Demonstrationen untersagt.

mes/dpa