Die Unionsfraktion will den Entwurf für das von der SPD geforderte Demokratiefördergesetz nicht unterstützen. Zwar hatte sich der Kabinettsausschuss Rechtsextremismus der Bundesregierung darauf geeinigt. Jedoch hat es diese Wahlperiode kaum mehr eine Chance, verabschiedet zu werden. Der Spiegel zitierte einen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die Union wolle den Entwurf in seiner jetzigen Form nicht mittragen. Das Familienministerium bestätigte das.

Der Umschwung kommt unerwartet, da auch das anfangs skeptische Innenministerium mitverhandelt hat und laut dem Bericht mit der aktuellen Fassung zufrieden war. Das Gesetz war unter anderem als Schritt im Kampf gegen den Rechtsextremismus nach dem Mord an dem CDU-Politiker Walter Lübcke vorgesehen. In einem Fachgespräch 2019 mit NGO-Vertretenden und dem für Förderung mit zuständigen Familienministerium hatte Innenminister Horst Seehofer (CSU) seinen Widerstand aufgegeben. Das Budget für die Demokratieförderung wurde damals schon deutlich aufgestockt.

Doch seither stockt der Prozess: Unionsabgeordnete hätten zu viele Bedenken, mit dem avisierten Gesetz "zu linke" Organisationen zu unterstützen, hieß es dem Magazin zufolge jetzt dazu aus dem Familienministerium. Dahinter steckt die Befürchtung konservativer Politiker, dass Geld für Initiativen gegen Rechts auch linken Gruppen zufließt, die ihre Ziele auch mit Gewalt durchzusetzen versuchen. Befördert wurde diese Debatte auch durch jüngste Anschläge auf Baukräne und ein Immobilienbüro in Leipzig, Politiker und Wahlkampfstände der AfD und Gewalt gegen Polizisten etwa im Leipziger Stadtteil Connewitz. In einigen Fällen ermittelt der Generalbundesanwalt wegen Linksterrorverdachts. Stärkster Treiber dieser Diskussion ist die AfD, die etwa die Antifa als linke Terrororganisation bezeichnet. Jedoch sind auch linke Politiker und ihre Wahlkampfbüros immer wieder Ziel von Gewalt und Hetze.

Der Fraktionssprecher der Union sagte laut Spiegel, der jetzige Entwurf des Gesetzes weiche "in wesentlichen Punkten" von den "Forderungen und Vorstellungen an ein entsprechendes Gesetzesvorhaben" ab. Konkret fordern CDU und CSU ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland von denjenigen, die auf Basis des Gesetzes finanziell gefördert werden könnten. Ein solches Bekenntnis zu verlangen, käme einer Reetablierung der sogenannten Extremismusklausel gleich. Eine solche, von allen Geldempfängern zu unterzeichnende Klausel hatte CDU-Familienministerin Kristina Schröder 2011 eingeführt, ihre Nachfolgerin Manuela Schwesig (SPD) und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hatten diese drei Jahre später wieder abgeschafft. Auch die Regierung von Sachsen schaffte eine solche Klausel nach längerem Widerstand 2015 ab

Organisationen, die sich gegen Rechtsextremismus einsetzen, sahen in dieser Klausel eine Generalverdacht, linksextrem zu sein. Seither ist im Zuwendungsbescheid geregelt, dass keine Steuergelder an extremistische Organisationen oder Personen gehen dürfen, auch nicht über Projektpartner. Ein Versuch der Bundesregierung, im Verfassungsschutzbericht erwähnten Organisationen automatisch die steuerliche Gemeinnützigkeit zu entziehen, war 2012 ebenfalls gescheitert.

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Familienministerin Franziska Giffey beklagte, dass die Union den geplanten Beschluss im Kabinett verhindert habe. "Ich finde das enttäuschend", sagte sie. "Die Leidtragenden sind die vielen Engagierten in ganz Deutschland, die sich Tag für Tag für unsere Demokratie und gegen jede Form von Extremismus einsetzen." Ziel des Gesetzes sei gewesen, die Förderung "längerfristiger und bedarfsorientierter" zu machen, um "mehr Planungssicherheit für die Zivilgesellschaft zu erreichen". Der Bund wollte Giffey zufolge mit dem Gesetz einen gesetzlichen Auftrag schaffen "zur Erhaltung und Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements im Bereich von Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention".  Rechtsextremismus erwähnte Giffey nicht gesondert.