Die Verurteilung von Omaima A., der Witwe des IS-Kämpfers Denis Cuspert, ist jetzt rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag mit. Der 3. Strafsenat habe die Revision der Angeklagten verworfen, da die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben habe, hieß es. Omaima A. war im Oktober vom Landgericht Hamburg unter anderem wegen IS-Mitgliedschaft zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hatte die Witwe des Kämpfers für die Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) im Oktober 2020 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Deutsch-Tunesierin habe ferner wegen der Mitnahme ihrer Kinder nach Syrien ihre Erziehungs- und Fürsorgepflicht verletzt, durch den Besitz eines Sturmgewehrs gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen und Beihilfe zur Versklavung einer 13-jährigen Jesidin geleistet, diese nach Feststellungen des Gerichts selbst jedoch nicht ausgebeutet.

Die gebürtige Hamburgerin war Anfang 2015 ihrem damaligen Mann ins Gebiet des "Islamischen Staats" nach Syrien gefolgt. Mit ihren drei Kindern lebte sie im Zentrum der Terrororganisation in Rakka. Nach dem Tod ihres Mannes im Frühjahr 2015 heiratete sie dessen Freund Cuspert, der durch IS-Propagandavideos bekannt wurde.

Der Berliner Gangsterrapper, der sich als Musiker Deso Dogg nannte, hatte sich 2014 dem IS angeschlossen und stand in den USA auf der Terrorliste. Medienberichten zufolge wurde er 2018 in Syrien offenbar bei einem Luftangriff getötet. Seine Witwe kehrte 2016 nach Deutschland zurück.