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Versklavung zweier Jesidinnen in Syrien Witwe von IS-Terrorist Cuspert zu mehrjähriger Freiheitsstrafe verurteilt

Omaima A. ließ zwei versklavte Jesidinnen im syrischen Rakka für sich putzen. Nun hat ein Hamburger Gericht sie dafür verurteilt. Die Frau bedauerte ihr »Fehlverhalten«.
Omaima A. in Hamburg vor Gericht (2020)

Omaima A. in Hamburg vor Gericht (2020)

Foto: Daniel Reinhardt/ dpa

Im Hamburger Prozess um die Versklavung zweier Jesidinnen ist die 37 Jahre alte Omaima A. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden.

Das Hanseatische Oberlandesgericht war überzeugt, dass die Witwe des IS-Terroristen Denis Cuspert, Rappername »Deso Dogg«, als Mitglied der Terrororganisation »Islamischer Staat« (IS) Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form der Versklavung nach dem Völkerstrafgesetzbuch leistete (Az.: 4 St 1/21 ).

Einbezogen in die Gesamtfreiheitsstrafe wurde eine bereits rechtskräftige Verurteilung zu dreieinhalb Jahren. Nach einer Verständigung auf einen Strafrahmen hatte die Angeklagte zu Prozessbeginn eingeräumt, dass sie 2016 ihre Wohnung in der syrischen Stadt Rakka von zwei versklavten Jesidinnen reinigen ließ, die bei ihr zu Besuch waren. Die in Hamburg geborene Deutsch-Tunesierin, inzwischen vierfache Mutter, distanzierte sich vom IS und bedauerte ihr »Fehlverhalten«.

»Sie müssen jetzt mal das Leid der wahren Opfer wahrnehmen«

»Mit Ihnen ist es nicht ganz leicht«, sagte die Vorsitzende Richterin Ulrike Taeubner in der Urteilsbegründung. Einerseits habe die Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Andererseits habe sie bei ihren Aussagen viele Dinge relativiert, verharmlost und anderen die Schuld gegeben. Es sei nun Zeit, Verantwortung zu übernehmen – für die Taten und die eigenen Kinder, sagte Taeubner in Richtung der Angeklagten. Sie habe sich fälschlicherweise als Opfer dargestellt. »Sie müssen jetzt mal das Leid der wahren Opfer wahrnehmen.«

Im Oktober 2020 war Omaima A. wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Omaima A. lebte mit ihren Kindern in Rakka

Die gebürtige Hamburgerin war Anfang 2015 ihrem damaligen Mann ins Gebiet des sogenannten Islamischen Staats nach Syrien gefolgt. Mit ihren drei Kindern lebte die Deutsch-Tunesierin in Rakka, der Hochburg der Terrororganisation.

Nach dem Tod ihres Mannes im Frühjahr 2015 heiratete sie dessen Freund Cuspert. Der Berliner Gangsterrapper hatte sich 2014 dem IS angeschlossen und stand in den USA auf der Terrorliste.

Cuspert soll im Januar 2018 in Syrien bei einem Luftangriff getötet worden sein. Omaima A. war zuvor, im August 2016, aus dem Terrorgebiet zurückgekehrt.

Danach lebte die Angeklagte unbehelligt von Strafverfolgung im Hamburger Stadtteil Neugraben, kleidete sich westlich und ging einem Beruf nach. Erst nach Recherchen einer arabischen Journalistin wurde sie im September 2019 festgenommen.

ptz/dpa