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Das Berliner Kammergericht am Kleistpark.

© Mike Wolff

Damals dreijährige Tochter hochgradig traumatisiert: IS-Rückkehrerin in Berlin zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt

Sie zog mit ihrer damals dreijährigen Tochter nach Syrien, um sich der Terrororganisation „Islamischer Staat“ anzuschließen. Nun wurde die Deutsche in Berlin verurteilt. 

Eine Syrien-Rückkehrerin ist in Berlin zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Die 31-Jährige war im Dezember 2014 mit ihrer damals dreijährigen Tochter von Berlin aus nach Syrien gereist, um sich der Terrororganisation „Islamischer Staat“ anzuschließen.

Das Kammergericht der Hauptstadt sprach die Deutsche am Freitag der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, der Entziehung Minderjähriger, der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht und des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz schuldig. 

Zudem wurde sie wegen Betrugs verurteilt. Sie habe während ihrer Zeit in Syrien unberechtigt Sozialleistungen und Kindergeld bezogen - insgesamt 8700 Euro. Das Gericht ordnete die Einziehung von Wertersatz in dieser Höhe an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Die Angeklagte habe gewusst, dass ihre Tochter in dem Kriegsgebiet erheblichen Gefahren ausgesetzt sein würde, hieß es im Urteil. Die Mutter habe die Augen davor verschlossen, „weil sie als Ehefrau eines Kämpfers ihren Beitrag zu dem von ihr erhofften Sieg des IS leisten wollte“. 

Das Kind habe Gewalthandlungen und Bombenangriffe mit Todesopfern erlebt. „Die Tochter ist durch das Erlebte zutiefst traumatisiert.“ Die heute Neunjährige sei für ihr Leben gezeichnet. 

Kind erlebte Bombenangriffe und Gewalt

Die Angeklagte hatte gestanden, eine radikal-islamistische Gesinnung vertreten und sich aus freien Stücken in das Herrschaftsgebiet des IS begeben zu haben. Dabei habe sie den in Deutschland verbliebenen Vater nicht informiert. In Syrien habe sie nacheinander mehrere IS-Kämpfer nach islamischem Recht geheiratet. 

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Nach dem Tod eines ihrer Ehemänner war der Frau laut Urteil zur Eigensicherung eine „Kalaschnikow“ zur Verfügung gestellt worden. Im September 2018 sei sie dann wegen der zunehmend erschwerten Bedingungen mit ihren Kindern aus Syrien geflohen. Im April 2019 sei sie - inzwischen hochschwanger mit dem vierten Kind - nach Deutschland gereist. Seit August 2020 befindet sie sich in Haft.

Die Angeklagte habe ihre Loslösung von extremistischem Gedankengut im Prozess glaubhaft geschildert, so das Gericht. Drei Jahre und neun Monate Gefängnis hatte die Staatsanwaltschaft verlangt. Die Verteidiger plädierten auf maximal drei Jahre. (dpa)

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