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Verdacht auf Mitgliedschaft in Terrorvereinigung Deutsche IS-Anhängerin am Frankfurter Flughafen festgenommen

Sie soll ein Spendennetzwerk für den »Islamischen Staat« betrieben haben: Die Polizei hat eine Deutsche festgenommen, die jahrelang im Herrschaftsgebiet der Miliz in Syrien und im Irak lebte.

Wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft in der Terror-Vereinigung Islamischer Staat (IS) ist eine Deutsche am Freitag bei ihrer Einreise am Frankfurter Flughafen festgenommen worden. Das teilte die Bundesanwaltschaft am Samstag mit.

Die Verdächtige Monika K. soll Anhängerin des salafistischen Islam sein und unter anderem für weibliche Angehörige des IS ein Spendennetzwerk betrieben haben. Über Messengerdienste soll die Frau unter anderem Kontakte zwischen Geldbeschaffern in Deutschland und weiblichen IS-Mitgliedern in Syrien hergestellt haben. Gegen sie liege bereits seit November 2021 ein Haftbefehl vor, wie die Bundesanwaltschaft  mitteilte.

Verdächtige heiratete zwei weitere IS-Kämpfer

Monika K. war demnach im Juli 2013 mit ihrem Ehemann zunächst nach Ägypten ausgereist und von dort nach Syrien gezogen. In Syrien habe sich das Ehepaar spätestens im Februar 2014 dem »Islamischen Staat« angeschlossen. Der Mann sei im Jahr 2015 bei Kämpfen für die Miliz getötet worden. Monika K. blieb den Angaben zufolge danach allein im Herrschaftsgebiet des IS und heiratete nacheinander noch zwei weitere IS Kämpfer.

Mit ihren jeweiligen Ehemännern habe sie bis Anfang 2019 an verschiedenen Orten unter der Herrschaft des IS im Irak und in Syrien gelebt. Anfang 2019 wurde die Deutsche den Angaben zufolge von kurdischen Kämpfern festgenommen und ins Flüchtlingslager al-Hol in Nordsyrien gebracht. Ende 2019 sei sie von einem ranghöheren IS-Mitglied aus dem Lager geschleust worden; die beiden hätten geheiratet.

Im September 2020 sei K. auf dem Weg nach al-Hol festgenommen worden. Seitdem befand sie sich den Angaben zufolge in türkischen Gewahrsam. Im Laufe des Samstags soll sie nun dem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt werden. Der Richter soll über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden.

Laut Verfassungsschutz waren seit 2012 mindestens 1150 Menschen aus Deutschland aus islamistischen Beweggründen ins damalige Herrschaftsgebiet der IS-Miliz nach Irak und Syrien ausgereist. Schätzungsweise ein Drittel von ihnen war weiblich. Inzwischen sind einige von ihnen, die sich in Nordsyrien oder im Irak in Gewahrsam befanden, nach Deutschland zurückgekehrt – überwiegend Frauen mit minderjährigen Kindern.

Die Zahl von Rückkehrern, die in Deutschland inzwischen rechtskräftig verurteilt wurden, bewegt sich laut Bundesamt für Verfassungsschutz im mittleren zweistelligen Bereich.

fok/AFP/dpa