Prozesse - Hamburg:Haft für Mitgliedschaft in Terrormiliz

Al Fu'ah
Der Angeklagte und sein Anwalt Thomas Penneke (r) sitzen im Gerichtssaal im Strafjustizgebäude. Foto: Christian Charisius/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Hamburg (dpa) - Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland hat das Hanseatische Oberlandesgericht einen Mann aus Rostock schuldig gesprochen. Der Staatsschutzsenat verurteilte den 27-jährigen Syrer zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und elf Monaten. Der Vorwurf, dass er im Jahr 2015 Mitglied der islamistischen Miliz Ahrar al-Sham war, habe sich zweifelsohne bestätigt, erklärte die Vorsitzende Richterin Petra Wende-Spors am Dienstag in Hamburg. Die Beweislast sei erdrückend.

Der Angeklagte, der seit 2016 als Flüchtling in Deutschland lebt, hatte bis zuletzt darauf bestanden, dass eine Verwechslung mit seinem Bruder vorliege. "Bei dieser Einlassung handelt es sich ganz eindeutig um eine Schutzbehauptung", sagte die Richterin. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte drei Jahre und drei Monate Haft gefordert, der Verteidiger auf Freispruch plädiert, ersatzweise auf eine Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte sich der Angeklagte an der Belagerung zweier schiitischer Dörfer in der nordwestsyrischen Provinz Idlib beteiligt. Zusammen mit seinem Onkel, der Kommandeur der Kampfeinheit war, wirkte er in einem Propaganda-Video mit. Damit sollten die Bewohner zur Kapitulation gedrängt werden.

Als sie das nicht taten, habe die Ahrar al-Sham eine Großoffensive begonnen, bei der sie neben Raketen und Artillerie auch Autobomben einsetzte. Eine größere Anzahl Zivilisten sei zu Tode gekommen. Ob der Angeklagte am Kampf beteiligt war, konnte das Gericht nicht klären. Er habe jedoch über einen Granatwerfer und ein Kalaschnikow-Sturmgewehr verfügt und damit die Kampfkraft der Terrorvereinigung gestärkt.

Sachverständige hätten das Video und Fotos aus sozialen Medien ausgewertet und seien zu dem Ergebnis gekommen, dass die Gesichtsmerkmale mit hoher oder an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit dem Angeklagten übereinstimmten. Selbst ein Laie hätte bei einigen Bildern ausschließen können, dass es sich um den Bruder des Angeklagten handelt, sagte Wende-Spors. Ein von der Verteidigung vorgelegtes Foto des Bruders sei offensichtlich zusammengefügt und manipuliert worden.

Die Ahrar al-Sham habe mit bis zu 20 000 Kämpfern zu den größten und schlagkräftigsten Terrororganisationen in Syrien gehört. Anders als der Islamische Staat (IS) habe sie ihre Agenda allerdings auf Syrien beschränkt, erklärte die Richterin. Der Angeklagte habe die islamistische Ideologie geteilt. Noch am 6. Dezember 2015, wenige Wochen vor seiner Flucht nach Deutschland, habe er auf Instagram gepostet: "Meine Seele ist sehnsüchtig nach Gott und dem Paradies. Ich werde meine ganze Energie dafür einsetzen." Dieser Spruch sei von Dschihadisten schon öfter zu hören gewesen, stellte die Vorsitzende Richterin fest.

Strafmildernd wertete das Gericht die Krisen- und Kriegserlebnisse des Angeklagten. Die syrische Regierung habe in seiner Heimatprovinz Idlib Fassbomben abwerfen lassen. Einer seiner insgesamt vier Brüder sei bei einem Raketenangriff verletzt worden. 2013 habe er in Syrien noch sein Abitur machen, aber nicht studieren können. Ende 2015 habe der Angeklagte dann die Ahrar al-Sham aus freien Stücken verlassen und sei danach nach Deutschland geflüchtet. Er habe Deutsch gelernt und eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen, und zwar zum Radiologieassistenten, wie aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs hervorgeht.

In seinem letzten Wort hatte der Angeklagte Verständnis für den Prozess geäußert. Deutschland habe ihm sehr geholfen. Es sei aber traurige Realität, dass unter den Flüchtlingen auch Extremisten und Menschen seien, die Verbrechen begangen hätten. Deshalb habe die Staatsanwaltschaft auch den Hinweisen zu ihm nachgehen müssen. Die Beweisaufnahme habe indes ergeben, dass er keine Straftaten begangen habe.

"Aus diesem Grunde habe ich kein Geständnis abgelegt", sagte der Mann, der am 27. September 2021 in Rostock verhaftet worden war. Auf den Schuldspruch reagierte er empört. "Das stimmt nicht", rief er während der Urteilsbegründung. Die Vorsitzende Richterin musste ihn mehrfach ermahnen. Gegen das Urteil kann Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt werde.

© dpa-infocom, dpa:220411-99-883970/6

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: