Die Bundesanwaltschaft hat eine weitere sogenannte IS-Rückkehrerin angeklagt. Die Deutsche Jalda A. soll von 2014 bis 2017 in Syrien die Dschihadistenmiliz "Islamischer Staat" (IS) als Mitglied unterstützt haben, teilte die Behörde in Karlsruhe mit. A. sei mit mehreren Kämpfern des IS nacheinander verheiratetet gewesen. Ihr werden Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen, weil sie gemeinsam mit einem ihrer Männer eine jesidische Sklavin gehalten und diese wiederholt misshandelt habe.

Im April 2014 soll A. nach Erkenntnissen der Ermittler über die Türkei nach Syrien gereist sein, um sich dort dem IS anzuschließen. Dort lebte sie nacheinander als Ehefrau von drei Kämpfern der Dschihadistenmiliz in unterschiedlichen Städten. Ihre ersten beiden Männer sollen jeweils bei Kämpfen getötet worden sein. In dieser Zeit brachte sie 2015 demnach auch einen Sohn zur Welt.

Laut Anklage besuchte die Beschuldigte mit einem ihrer Männer unter anderem öffentliche Steinigungen und andere brutale Strafaktionen des IS. Ihr letzter Mann habe unter anderem auch eine Jesidin als Haushaltssklavin festgehalten, an deren Ausbeutung, Überwachung und Misshandlung sie sich aktiv beteiligt habe. Der IS verübte einen Völkermord an der religiösen Minderheit der Jesiden, viele Frauen wurden versklavt.

2017 wurde A. der Anklage zufolge von kurdischen Sicherheitskräften gefangengenommen. Als sie im Oktober vergangenen Jahres nach Deutschland zurückkehrte, wurde sie festgenommen. Seitdem sitzt sie in Untersuchungshaft. Angeklagt wurde sie nach Angaben der Bundesanwaltschaft vor dem Hamburger Oberlandesgericht (OLG), das die Anklage prüfen und über eine Hauptverhandlung entscheiden wird.

Erst Mitte Februar hatte die Bundesanwaltschaft die mutmaßliche IS-Rückkehrerin Verena M. angeklagt, die mit ihrem minderjährigen Sohn erst nach Syrien gereist und dann in die von den Islamisten kontrollierte irakische Stadt Mossul weitergezogen war. Ende Januar war gegen eine weitere Deutsche Anklage erhoben worden, die im Oktober aus einem kurdischen Lager zurückgekehrt war. Romiena S. soll mit ihrer kleinen Tochter zum IS gereist sein und diese unter anderem zu einer Steinigung mitgenommen haben.