Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung einer IS-Rückkehrerin bestätigt. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte die Frau zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Ihr wurde die Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland vorgeworfen. Die Frau war durch ein autobiografisches Buch bekannt geworden.

Wie der BGH am Mittwoch berichtete, wurde die Revision gegen ihre Verurteilung bereits am 3. Mai verworfen. Die Überprüfung habe keinen Rechtsfehler ergeben, hieß es aus Karlsruhe. Mit der Entscheidung des Senats ist das Urteil rechtskräftig. (3 StR 89/22)

Laut Oberlandesgericht war die Frau 2009 zum Islam konvertiert. Sie habe danach "eine radikal-islamistische Grundhaltung" eingenommen und zur salafistischen Szene im Rhein-Main-Gebiet gehört. 2014 reiste die damals 25-Jährige mit ihrem Lebensgefährten nach Syrien, wo sich beide dem Islamischen Staat anschlossen.

Während ihr Partner für den IS kämpfte, führte die Angeklagte den Haushalt und beteiligte sich an Chatgruppen, in denen deutsche Frauen für den IS gewonnen werden sollten. Das Paar wohnte in Wohnungen von Menschen, die vor dem IS geflohen waren. Die Frau erhielt von ihrem Lebensgefährten Maschinengewehre, um Angriffe abzuwehren.

2016 verließ die Angeklagte das IS-Gebiet und hielt sich bis zu ihrer Rückkehr nach Deutschland 2020 in einem anderen Teil Syriens auf. Während dieser Zeit verfasste sie laut BGH-Mitteilung mit journalistischer Hilfe das Buch "Maryam A.: Mein Leben im Kalifat – Eine deutsche IS-Aussteigerin erzählt".

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