Aachen:Rücknahme der Einbürgerung eines IS-Unterstützers rechtens

Vor dem Landgericht hält eine Statue der Justitia eine Waagschale. (Foto: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild)

Die Rücknahme der Einbürgerung eines IS-Unterstützers, der in Syrien an Kampfhandlungen beteiligt war, ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen...

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Aachen (dpa/lnw) - Die Rücknahme der Einbürgerung eines IS-Unterstützers, der in Syrien an Kampfhandlungen beteiligt war, ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen rechtmäßig. Der heute 31-Jährige in Deutschland geborene Kläger habe vor seiner Einbürgerung im Mai 2012 die Behörden arglistig getäuscht, teilte das Gericht am Dienstag mit. Nach Überzeugung der 9. Kammer hat der Kläger zum damaligen Zeitpunkt bereits Pläne unterstützt, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richteten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann Zulassung der Berufung am Oberverwaltungsgericht in Münster beantragen (Az.: 9 K 1741/17, Urteil vom 16.5.2022).

Der 31-Jährige habe als Mitglied der in Euskirchen ansässigen muslimischen Gruppierung salafistische Ideologien vertreten und war bei Vorträgen von radikal-islamischen Rednern dabei. Der Kläger hat nach Überzeugung des Gerichts in dem Verfahren nicht glaubhaft versichern können, dass er sich von dieser radikalen Einstellung gelöst habe.

Er war im Februar 2013 nach Syrien gereist, hatte sich mehreren Terrorgruppen angeschlossen und an Kampfhandlungen teilgenommen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte ihn zu 5 Jahren und 3 Monaten Gefängnis. Der Kreis Euskirchen nahm nach seiner Rückkehr im März 2017 die Einbürgerung zurück.

© dpa-infocom, dpa:220531-99-497738/2

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